Friedrich SchillerFriedrich Schiller

Friedrich Schiller an Friedrich Cotta

Weimar 1. Jul. [Donnerstag] 1802.

Ein böser Krampfhusten der mich schon seit 10 Tagen mit meiner ganzen Familie plagt, ist schuld, mein werthester Freund, daß ich Ihnen heute das versprochene zu dem DamenCalender noch nicht mit schicken kann, denn unter diesen Umständen war an nichts poetisches zu denken. Ich hoffe jedoch binnen 8 Tagen Wort halten zu können. 

Turandot wird nun in Ihren Händen seyn. 

Wie sehr wünschte ich, daß meine Muse fruchtbarer seyn möchte, wär es auch nur, um Ihres Vortheils willen, da Sie so sehr auf den meinigen denken und mir in Ihrem lezten Brief wieder einen neuen und über alle meine Erwartungen gehenden Beweis davon gegeben. Dafür aber bin ich auch überzeugt, daß unser beiderseitiges Verhältniß in der schriftstellerischen Welt das einzige seiner Art seyn wird. Warum können wir nicht an demselben Ort zusammen leben und uns, bei solchen Gesinnungen für einander, zu einer gemeinschaftlichen großen Unternehmung vereinigen! 

Ich danke Ihnen für Ihre gütigen Bemühungen in Betreff meiner Erbschafts-Angelegenheit. Was jene Verzichtleistung betrift, von der Ihnen Griesinger schreibt, so erinnere ich mich zwar, auf die Erbschaft meines Vaters, aber nicht auf die meiner Mutter Verzicht gethan zu haben. War aber meine Erklärung damals so abgefaßt, daß sie meinen Schwestern einen ausschließenden Anspruch an die ganze Erbschaft giebt, so wäre es gegen meine Denkart, zu retractieren. Daß ich mir auch durch jene frühere Erklärung das Recht sollte benommen haben, das meiner Mutter gegebene Jahrgeld als ein Darlehn zurück zu fodern, davon weiß ich nichts. 

Weil aber dieser Fall von einer delicaten Art ist, und ich nichts so sehr scheue und hasse, als darüber zu Erörterungen mit meinen Schwestern oder gar in rechtliche Discussionen zu gerathen, so übergebe ich Ihnen werthester Freund, diese Sache ganz uneingeschränkt. Ist der Fall so, daß ich ohne einen Widerspruch zu begehen, nichts von der Erbschaft weder als MitErbe noch als ein Creditor meiner Mutter in Anspruch nehmen kann, so entscheiden Sie sogleich statt meiner wie es die Ehre fodert, und so wie Sie Sich in einem ähnlichen Falle selbst verhalten würden. Ich wünschte wenn es angeht, gar nicht weiter darein meliert zu werden, als um das, was Sie in meinem Nahmen gethan, zu bestätigen. Uebrigens weiß ich, daß es meiner Mutter nie eingefallen, mich und meine Kinder als von der Erbschaft ausgeschlossen zu betrachten, und eben so wenig haben meine Schwestern und mein Schwager an so etwas gedacht, da der leztere noch vor kurzem wegen meiner Erbschaftsportion meine Aufträge verlangte. 

Verzeihen Sie mir die viele Mühe, die ich Ihnen schon gemacht theurer Freund; aber niemand kann mir in dieser Sache Ihre Stelle vertreten. 

Meine Frau grüßt Sie und Ihre liebe Gattin aufs herzlichste. 

Ganz und immer der Ihrige 

Sch.


Bemerkungen

Fehlt in K.

Empfangs- u. Beantwortungsvermerk:
7. Jul.
eod.

1 X. Vom 22. Juni (eingetr. d. 1. Juli). Z. Vom 7. Juli (eingetr. d. 15. Juli).
Zu S. 398. Z. 5. Es handelte sich um die Erbschaft von der Mutter. Nach des Vaters Tode hatte Sch. zu Gunsten der Mutter verzichtet. Die Form der Verzichtleistung hatte nicht vorgesehen, daß er nach der Mutter Tode seine Ansprüche wieder geltend machen könnte. Cotta als Schs. Mandatar brachte einen Vergleich zu stande.